Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
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Schmerzensgeld/Entschädigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schmerzensgeld/Entschädigung
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung; Als Berufspflicht ausgestaltete Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- rewis.io
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MedR 2003, 418
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60
Dienstaufsicht über Notare
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet die Wahrnehmung derartiger staatlicher Überwachungsaufgaben grundsätzlich keine drittschützenden Amtspflichten, vgl. BGHZ 35, 44 für die Notaraufsicht; BGHZ 58, 96 für die Versicherungsaufsicht; BGH VersR 1960, 979 für die Bankenaufsicht.Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fehlt dieser Art der Tätigkeit die nähere Verbindung zu einzelnen Personen, hier Patienten wie dem Kläger, weil sich Folgerungen nur für einen unbestimmten Personenkreis ergeben können, vgl; BGHZ 35, 44.
Denn eine Verpflichtung Dritten gegenüber, die Berufsaufsicht in geeignetem Umfang bzw. in bestimmter Art und Weise zu führen, besteht nicht, vgl. BGHZ 35, 44.
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war die in § 43 BRAO i.V.m. § 4 RichtIRA enthaltene Regelung mangels ausreichender gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage wegen Verstoß gegen Art. 12 GG unwirksam und begründete die die Berufsausübung berührende Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht, vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 191. - BVerwG, 20.10.1992 - 1 B 23.92
Zu den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO (hier: Beanstandung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01
Daraus folgt zum einen, dass Dritte keinen Rechtsanspruch gegen die Kammer auf eine fehlerfrei Ermessensentscheidung über ein etwaiges Einschreiten gegen ein Mitglied haben, vgl. BVerwG, NJW 1993, 2066, soweit diesen nicht ausdrücklich ein Rechtsanspruch auf Tätigwerden der Kammer eingeräumt ist.
- BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67
Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht - …
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01
Die im Rahmen der jeweiligen Aufsichtstätigkeit zu wahrenden Belange z.B. der Versicherten sind nicht die jedes einzelnen Versicherten, so auch BVerwGE 30, 135 für den Bereich der Krankenkassenaufsicht. - BGH, 24.01.1972 - III ZR 166/69
Amtspflichten der Träger der Versicherungsaufsicht
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet die Wahrnehmung derartiger staatlicher Überwachungsaufgaben grundsätzlich keine drittschützenden Amtspflichten, vgl. BGHZ 35, 44 für die Notaraufsicht; BGHZ 58, 96 für die Versicherungsaufsicht; BGH VersR 1960, 979 für die Bankenaufsicht. - BGH, 28.04.1960 - III ZR 176/59
Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2002 - 2b O 265/01
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet die Wahrnehmung derartiger staatlicher Überwachungsaufgaben grundsätzlich keine drittschützenden Amtspflichten, vgl. BGHZ 35, 44 für die Notaraufsicht; BGHZ 58, 96 für die Versicherungsaufsicht; BGH VersR 1960, 979 für die Bankenaufsicht.
- LG Stuttgart, 15.11.2022 - 31 O 125/21
Insolvenzverwalter bekommt Recht: EY muss Einsicht in Wirecard-Akten gewähren
Die aus Sicht des Gesetzgebers erforderliche Berufsaufsicht dient insbesondere dem Schutz öffentlicher Interessen (vgl. etwa zur Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes bei der Bankaufsicht und zur fehlenden Fokussierung dieser Aufsicht auf den individuellen Anlegerschutz LG Frankfurt…, Urteil vom 19. Januar 2022 - 2-04 O 531/20 -, Rn. 40, juris; zur berufsrechtlichen Aufsichtspflicht durch die Ärztekammer im Interesse der Allgemeinheit und regelmäßig nicht zur Wahrung individueller Belange LG Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 2002 - 2b O 265/01 -, juris). - LG Dortmund, 13.08.2004 - 8 O 428/03 Die aus § 6 Abs. 1 Nr. 6 HeilBerG folgende Überwachungspflicht bezüglich des beruflichen Verhaltens ihrer Mitglieder nimmt die Beklagte aber entgegen der Ansicht des Klägers nicht zum Schutz der Individualinteressen einzelner Dritter, sondern ausschließlich zum Zweck der Wahrung des Gemeinwohls und des Ansehens des Berufsstandes wahr (vgl. KG, OLGR 2003, 8 (9); LG Düsseldorf, MedR 2003, 418(419)).
Die Wahrnehmung derartiger staatlicher Überwachungsaufgaben begründet grundsätzlich keine drittschützenden Amtspflichten (vgl. LG Düsseldorf, MedR 2003, 418 (419) m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 B 1143/10
Rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeit für approbationsrechtliche Maßnahmen …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 8 A 395/97 -, a. a. O.; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 13 B 161/97 -, MedR 1999, 144; LG Dortmund, Urteil vom 13. August 2004 - 8 O 428/03 -, GesR 2005, 72; LG Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 2002 - 2b O 265/01 -, MedR 2003, 418. - VG Düsseldorf, 30.08.2005 - 26 K 1901/05
Anforderungen an das Vorliegen der Klagebefugnis zur Erhebung einer allgemeinen …
Diese Auffassung muss mit Rücksicht auf die hier bekannte Rechtsprechung zur berufsständigen Kammeraufsicht, die eine drittschützende Wirkung derselben einhellig verneint, die drittschützende Wirkung der standesrechtlichen Aufsicht der Rechtsanwaltskammern verneinend: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Oktober 1992, - 1 B 23.92 -, NJW 1993, 2066-2067, die drittschützende Wirkung der Aufsicht der Ärztekammer verneinend: LG Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 2002 - 2b 265/01 -, MedR 2003, 418 und LG Dortmund, Urteil vom 13. August 2004 - 8 O 428/03 -, GesR 2005, 72, als derart gefestigt und evident angesehen werden, dass bereits die Klagebefugnis zu verneinen ist.